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Arbeitslosengeld II - Armut per Gesetz

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ALG II - am Bedarf vorbei

Die Bundesregierung hat gerade geprüft, ob die Höhe des Regelsatzes angepasst werden muss. Grundlage hierfür ist die Einkommens- und Verbrauchsstichprobe des statistischen Landesamts.
Die Süddeutsche Zeitung schreibt am 18.05.2006:

Am Bedarf vorbei gerechnet

345 Euro plus Miete - mehr braucht der Mensch nicht zum Leben, meint die Bundesregierung. Doch gilt das auch, wenn ständig alles teurer wird?
Armutsforscher sind anderer Meinung.

Die Verbraucherstichprobe, die noch aus dem Jahr 2003 stammt, dürfte für die Berechnung des Regelsatzes überhaupt nicht zugrunde gelegt werden. Damals gab es z.B. noch keine Praxisgebühr, die ja immerhin mit 10 EUR zu Buche schlägt. So ist für den Posten Gesundheit lediglich ein Betrag von 12 EUR vorgesehen.
Auch der Betrag für Verkehr von 26 EUR ist ein Witz: In kaum einer Stadt gibt es zu diesem Preis eine Monatskarte für den Nahverkehr.

Würden die tatsächlichen Konsumausgaben zu 100 Prozent übernommen, läge der Regelsatz bei mehr als 500 Euro.

Obwohl sehr viele Menschen in Deutschland in Armut leben, zitierte Arbeitsminister Franz Müntefering kürzlich aus der Bibel: "Wer nicht arbeitet, soll auch nicht essen."

Regelsatz ALG II